ZWS für nicht bezogenes geerbtes Haus?
In beiden Entscheidungen ist die jeweils beklagte Stadt die unterlegene Partei.
Das Haus ist sanierungsbedürftig und hat zudem die denkbar ungünstigste Lage. Es kann und will keiner drin wohnen. Wenn die Freundin eine andere Wohnung hat und an diesem Ort vielleicht sogar noch arbeitet, dann wird sie die "Bruchbude im Nirgendwo" nicht gerade als Wochenendhäuschen benutzen. Kapitalanlage, sprich: einfach nur Eigentum halten und abwarten, drängt sich da geradezu auf.
Ich denke, das sollte man schon begründen können und auf den gesunden Menschenverstand aller Beteiligter vertrauen.
Auf die Satzung kommt es da nicht mehr wesentlich an.
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mr. gret,
05.08.2010
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Alfred,
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