Anwendungen von Einkommensgrenzen

Alfred @, Donnerstag, 12.05.2011 (vor 5143 Tagen) @ Himbim13

Der aufmerksame Leser weiß natürlich, was da steht.

Zwei Gegenfragen:
zu 1. Gewisse interne Kenntnisse des Verfassers>
Welche internen (verstehe ich als "nicht jedermann zugängliche" ) Kenntnisse sollte der Verfasser denn haben>
zu 2. Eine bloße Annahme eines eventuellen Handelns>
Was ist in den Zeilen denn Annahme> Die sind doch sehr konkret. Könnte es nicht vielmehr ein Hinweis darauf sein, dass es bei der Armutsgrenze nicht nur um Befreiung geht>

Eine Feststellung
zu 3. Eine bloße Dampfplauderei>
Traue ich dem Verfasser durchaus zu. Aber meine Folgerung wäre: Er ist kein Volljurist, denn er kann rechnen und gibt seine Quellen korrekt an.

» Vielen Dank im Voraus.
Bitte.


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