Anwendungen von Einkommensgrenzen

Alfred @, Montag, 16.05.2011 (vor 5087 Tagen) @ Himbim13

»Die Steuer wird nicht höher festgesetzt als ein Drittel des Betrags, um den die Summe der positiven Einkünfte 25000 € bzw. 33000 € übersteigt.

Darf man unter dieser Voraussetzung behaupten, dass die Armutsgrenze 25/32 kEURO "in Verbindung mit Art. 3 Abs.3 Satz 6 KAG (BY) höher liegt"> Lässt sich insbesondere mutmaßen, dass der Verfasser hier von einer Befreiung spricht>


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