Anwendungen von Einkommensgrenzen
» »Die Steuer wird nicht höher festgesetzt als ein Drittel des Betrags, um den die Summe der positiven Einkünfte 25000 € bzw. 33000 € übersteigt.
»
» Darf man unter dieser Voraussetzung behaupten, dass die Armutsgrenze 25/32 kEURO "in Verbindung mit Art. 3 Abs.3 Satz 6 KAG (BY) höher liegt">
Behaupten kann man natürlich einiges. Tatsache ist, dass man oberhalb einer Summe der positiven Einkünfte von 25000 € bzw. 33000 € zu einer Zweitwohnungssteuer herangezogen werden kann. Wäre die Armutsgrenze tatsächlich höher, würde erst ab einer höheren Schwelle Zweitwohnungssteuer anfallen. Es gibt zudem ein weiteres interessantes Detail, auf das Soraya bereits erfolglos hinzuweisen versucht hat. Die Rede ist hier von der "Summe der positiven Einkünfte". Das heißt, dass negative Einkünfte in dieser Rechnung unberücksichtigt bleiben. Angenommen, ein Ehepartner hat einen kleinen Handwerksbetrieb und erzielt aufgrund einer konjunkturellen Schwächephase einen Verlust von 30.000 €. Der andere Ehepartner ist vielleicht angestellt und erhält ein Gehalt von 40.000 €. Zusammen hätten sie ein Gesamteinkommen von 10.000 €, sie würden sich wahrscheinlich unterhalb der Armutsschwelle vermuten - was aber nicht zutrifft. Deshalb hier die Frage: Darf man im Lichte des Art. 3 Abs.3 Sätze 2 bis 6 KAG (BY) behaupten, dass die Armutsgrenze unterhalb 25.000 € bzw 33.000 € liegt> Wie immer man die Antwort formuieren mag, Art. 3 Abs.3 Sätze 2 bis 6 KAG (BY) jedenfalls schützen das Ehepaar in meinem Beispielsfall nicht vor einer Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer.
» Lässt sich insbesondere mutmaßen, dass der Verfasser hier von einer Befreiung spricht>
Mit Mutmaßungen ist das so eine Sache. Warum sollte "der Verfasser" in diesem Zusammenhang den Begriff Befreiung verwenden wollen> Vielleicht sollte man "den Verfasser" selbst zu seiner bevorzugten Wortwahl befragen, dann ersparen wir uns weitere Spekulationen. Was meinen Sie> Wie oben gezeigt, ist man oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenze jedenfalls nicht frei von Steuerzahlungen. Ob man sich in dieser Lage gleichwohl befreit fühlt, ist vermutlich eine Frage der Perspektive. Die meisten Menschen verbinden nach meiner Erfahrung mit dem Begriff Befreiung im steuerlichen Zusammenhang jedoch die Vorstellung, keine Steuer entrichten zu müssen.
Erleichtert wird man jedenfalls sein - um einige Euros.
Im übrigen hat ein Forist, der offenbar wie Sie unter dem Namen Alfred hier postet, am 28.03.2011 in dem Thread "ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze" von der Verwendung des Begriffs Befreiung mit folgenden Worten abgeraten: "Wer die Armutsgrenze übersteigt und einen Antrag auf Befreiung stellt, dürfte ... mit Recht Schiffbruch erleiden." Jener Alfred hält also den Begriff "Befreiung" offenbar für unpassend oder unzutreffend.
Norman Ziercke
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