Anwendungen von Einkommensgrenzen

Himbim13 @, Montag, 16.05.2011 (vor 5139 Tagen) @ Alfred

» Bevor wir Rechnen, versuchen wir es noch mal mit Lesen.
» Was steht denn in Art. 3 Abs.3 Satz 6 KAG (BY)>

Zitat aus dem Bay. KAG Art.3 Abs. 3 Satz 6

6 Die Steuer wird nicht höher festgesetzt als ein Drittel des Betrags, um den die Summe der positiven Einkünfte 25000 € bzw. 33000 € übersteigt,


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion