Halle/S. ist jung und braucht das Geld ;-)

Barneby @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4333 Tagen)

Hallo alle zusammen,
die sich an diesem Forum beteiligen, insbesondere „Alfred“. Ein ganz großes Dankeschön vorneweg an deine Adresse. Ich finde die mehr oder weniger ehrenamtliche Aktivität beeindruckend. Immerhin stehen viele, der hier zum handeln gezwungenen Teilnehmer - sicherlich ähnlich wie ich- wie das Männlein im Walde, ganz still und dumm… (Text frei geändert ;-)

Ich starte mal kurz und knapp in die Materie. ZWst im schönen Halle an der Saale.

Meine Freundin hatte ebenfalls den Meldebescheid erhalten, und sich zurück gemeldet, inklusive der Angaben ihrer Kontodaten (…denn, wenn ich mich nicht täusche, ist man dazu nicht unbedingt veranlasst sofern man kein „Einschreiben“ per Post erhält).

ZWst-bescheid kam dann Anfang Juni mit Hinweis auf Zahlung im Juli. Geld wurde Anfang letzter Woche abgebucht (€ 280 für das letzte Kalenderjahr) – jedoch wieder zurück gebucht, weil das Konto meiner Freundin nicht gedeckt war. Demensprechend hat meine Freundin nunmehr eine Aufforderung erhalten das Geld selbst zu überweisen.

Meine Freundin ist natürlich auch in der Ausbildung – Bafögamt benötigt nunmehr schon 8 Monate um ihr Geld zu berechnen !!!- und besitzt keine weiteren Zuschüsse (…mal abgesehen von einem Lebenserhaltungsminimum ihrer Eltern). Natürlich zählt das ja alles nichts – ein Widerspruch wegen Erreichung des Existenzminimums als auch mangelnder Rechtmäßigkeit (…weil ja ursprünglich nur wohlhabende Personen besteuert werden sollten) scheint ja mittlerweile Überflüssig zu sein.

Demnach folgen meine Fragen:
1. Ist es überhaupt noch sinnvoll einen Widerspruch einzureichen, da die ursprüngliche Widerspruchspflicht nunmehr verstrichen ist >
2. Meine Freundin hat während dieser Zeit und bis heute ein Zimmer bei ihren Eltern besessen – könnte sich daraus ein weiterer Grund des Widerspruchs ergeben>
3. Sofern ein Widerspruch möglich ist, muss sicherlich die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden – wenn ja, beim Ressort Steuern oder gleich beim VerwG >

Abschließend noch eine Frage: warum sind Partner im Eheverhältnis während einer Ausbildung, laut halleschen Statuten, von der Zahlung der ZWst befreit, ledige Studenten jedoch nicht > Auch hier fehlt mir wie in anderen Gesichtspunkten, die, einer solchen Entscheidung zugrunde liegende, sozial-ökonomische Perspektive >

Vielen Dank für etwaige Rückmeldungen !


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