Halle/S. ist jung und braucht das Geld ;-)

Alfred @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4652 Tagen) @ Barneby

» Da das Schreiben nicht "VW-zustellungskonform" war, ... sah ich mich nicht dazu veranlasst zu reagieren (bzw. es wurde mir empfohlen so zu reagieren).
Überhaupt nicht zu reagieren war keine gute Empfehlung.

» Ich habe von der Stadt Halle/S. lediglich ein Formblatt erhalten, um Auskunft zu geben.
“Formblatt zur Auskunft“ ist das die „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“>
Ich nehme mal an, dass Du 2007 in Halle zugezogen bist, noch mit dieser Wohnung registriert bist und die Erklärung sich auf diese Nebenwohnung“ beziehen soll. Nov. 2008 bis März 2010 bist Du da in eine andere Wohnung gezogen> Für die wäre dann nämlich eine neue Steuererklärung erforderlich. Wenn Du aus den Wohnungen jeweils ausgezogen bist und nur vergessen hast, Dich um-/abzumelden besteht für die "Übergangszeiten" von vorneherein keine Steuerpflicht

» ... Hauptwohnsitz zu wechseln. Viele Studenten der jüngeren Jahrgänge werde zum Semesterauftakt über diesen Sachverhalt informiert.
Das ist völlig unerheblich. Die melderechtliche Registrierung richtet sich nach dem Meldegesetz und nicht nach einer ominösen ZWSt. Aber das ist eigentlich nur am Rande interessant, denn wer mit Hauptwohnung registriert ist (ob richtig oder nicht), wird vom Ressort „Steuern“ überhaupt nicht erfasst.

» ... habe ich es so verstanden, dass ein WG-Zimmer unter Satzung eins und zwei nicht die Anforderungen der Besteuerung erfüllen würde, ...
Ja, so ist es zu verstehen.

» ... nach Satzung 3 würde dann zwar noch eher auf ein WG-Zimmer zutreffen, wäre jedoch aufgrund der "Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen" ebenfalls wackelig, ...
Wohl ein bisschen mehr als wackelig.


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