Halle/S. ist jung und braucht das Geld ;-)

Schumi @, Montag, 01.08.2011 (vor 5256 Tagen) @ Alfred

gibt es denn jetzt ein Urteil, in dem irgendein Gericht mal was zur zulässigen Höchstdauer einer Rückwirkung gesagt hat> Ich kenn nur das vom VG München zu einer einjährigen Rückwirkung. Das wäre ja (noch) in Ordnung...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion