Halle/S. ist jung und braucht das Geld ;-)

Barneby @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 5041 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für deine, wie so häufig, unmittelbare Rückmeldung, "Alfred" !

Deine Einschätzung deckt sich zu nahezu 100% mit der Aussage eines befreundeten Juristen, den ich ebenfalls konsultierte.

Wenn es okay ist, würde ich kurz auf einen anderen Fall überleiten. Dieser betrifft mich selbst.

Die Stadt Halle möchte auch mich zur Kasse bitten. Hierbei wollte sie Ansprüche auf die letzten vier Jahre geltend machen. Jedoch habe ich während dieser Zeit, einen erheblichen Teil im Ausland verbracht. Leider habe ich mich in den angegebenen Zeiträumen nicht ordnungsgemäß abgemeldet, wie mir auch generell nicht bewusst war, dass ich im Zuge von Baföganträgen und Angaben über Wohnzimmer in WG'S vom Status her als Zweitwohnsitzinhaber geführt wurde.

Das letztere, sprich Unwissenheit, ist sicherlich kein Argument - Dummheit/Unwissenheit schützt vor dem Steuerressort nicht (so oder so ähnlich heißt es doch ;-)
Jedoch dürfte es doch durch den Nachweis von Mietverträgen möglich sein, eine Verkürzung des besteurungsfähigen Zeitraums zu erwirken, oder >

Desweiteren hattest du in einem der zurück liegenden Forenbeiträge den widerspruchswürdigen Punkt der "unzulässigen Rückwirkung" aufgegriffen, wonach eine rückwirkende Forderung dann rechtmäßig ist, "wenn der Kreis der Steuerpflichtigen nicht erweitert wird." Könntest du kurz darauf eingehen, wie dies zu verstehen ist, ggf. mit kurzem Vermerk bezüglich der Anwendbarkeit auf meinen Fall. Man spricht doch, glaub ich, hierbei auch vom sog. "Vertrauensschutz" >
Ich habe im Laufe der letzten Jahre nie etwas von der Stadt Halle erhalten bzw. sollte Stellung zu meinem Wohnsitz beziehen.

Abschließend der Nachtrag, dass ich in dem angegebenen Zeitraum immer nur ein Zimmer innerhalb einer WG besaß und offiziell auch ein Zimmer bei meinen Eltern bewohnte.


Vielen Dank und liebe Grüße!


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