ZWS in Bremen

Bremen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1996. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).

Gesetz

Gesetz von Bremen

Anmerkungen

Die Höhe der Zweitwohnungsteuer wurde am 01.01.2007 von 8 auf 10 Prozent erhöht.

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Letzte Änderung: 26.04.2021