Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Mittwoch, 24.01.2007 (vor 6325 Tagen) @ DieMandy

Hallo,

Erklärung abgeben heißt noch nicht zahlen.

Wenn die Hamburger ihr ZWStGesetz nicht geändert haben, gilt:
„Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jede rechtlich zulässig bewohnbare Gesamtheit von Räumen, die eine selbständige Haushaltsführung ermöglicht und mit einer Küche oder Kochgelegenheit, einem mit Bad- oder Duscheinrichtung versehenen Waschraum und einer in der Wohnung befindlichen Toilette mit Wasserspülung ausgestattet ist.“
Danach wird in der Erklärung auch gefragt, und es müsste auch so in den Erläuterungen zur Erklärung stehen.

Entspricht die Nebenwohnung nicht dieser Definition, fällt auch keine Zweitwohnungsteuer an.

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Gruß


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