Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Mittwoch, 24.01.2007 (vor 6325 Tagen) @ DieMandy

1 Gemäß Melderecht interessiert bei (volljährigen) ledigen Einwohnern, die mehrere Wohnungen haben, definitiv NUR, wo der Einwohner sich, rein zeitlich gesehen, vorwiegend aufhält. Warum er das tut (Ausbildung, Beruf, Studium usw.), ist völlig unerheblich. Entsprechend dieser zeitlichen Aufteilung hat sich mit Haupt- und Nebenwohnung zu melden. Die rechtlichen Nutzungsverhältnisse (Miete, Eigentum usw.) spielen im Melderecht auch keine Rolle. Die Eintragung im Personalausweis richtet sich nach der Anmeldung.

2. Wenn eine Zweitwohnungsteuer rechtmäßig erhoben wird, interessiert überhaupt nicht, warum man eine Zweitwohnung unterhält. Ob Beruf, Ausbildung, Schule Studium, Wohnung usw., maßgeblich ist einzig und allein, dass man mehr als eine Wohnung innehat. Da spielen die Besitzverhältnisse dann aber sehr wohl eine Rolle. Ob diese „mehreren Wohnungen“ dann Wohnsitze sind oder wie sich das sonst melderechtlich arrangiert, ist für eine rechtmäßig erhobene Zweitwohnungsteuer auch ziemlich belanglos. Maßgeblich für die Zweitwohnungsteuer ist allerdings erst Mal die jeweilige Satzung der Stadt/Gemeinde, und die können sehr unterschiedlich ausfallen.

3. Der Wohnsitz spielt im Melderecht und für die Zweitwohnungsteuer eigentlich überhaupt keine Rolle.

4. Die Sache mit der Zweitwohnungsteuer ist nicht verwirrend, sondern von vielen Kommunen gezielt so angelegt, um durch sprachliche Unzucht zu desinformieren. Für jedermann verständlich wäre z.B. in Hamburg die Norm: „Wer in HH mit Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt Nebenwohnungsteuer.“ Das wäre sachlich und rechtlich zutreffend beschrieben, und jedermann könnte es begreifen.:-D

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