Überlingen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1972. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 18% (effektiv 19.8%).
Überlingen gilt als Geburtsort der Zweitwohnsitzsteuer.
Die Stadt mit der effektiv höchsten Zweitwohnungsteuer (bisher 29.79%) hat zum 01.01.2012 (oder 2011) die Preise noch weiter erhöht. So sind in der untersten Kategorie mittlerweile 880 anstelle von 800 Euro zu zahlen.
Die zuvor geltende Staffel:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 5.100,00 € | 800 € |
2. | bis 7.650,00 € | 1070 € |
3. | mehr als 7.650,00 € | 1340 € |
Zum Jahr 2015 trat eine neue Satzung in Kraft – nun 18% der Jahresrohmiete. Zuvor galten noch folgende Staffeln:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 5.100,00 € | 880 € |
2. | bis 7.650,00 € | 1180 € |
3. | bis 10.000,00 € | 1480 € |
4. | bis 12.500,00 € | 1780 € |
5. | mehr als 12.500,00 € | 2080 € |
Die neue Regelung war nötig, da das Bundesverfassungsgericht die Ungerechtigkeit der Staffeln an der Staffelgrenze monierte – mit Verweis auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.
Letzte Änderung: 07.02.2020