ZWS in Wiesbaden

Wiesbaden erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2016. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Wiesbaden

Befreiung

Die Satzung der Wiesbaden sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
  • Wohnungen in Alten, Altenwohn- und Altenpflegeheimen oder in sonstigen
    Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • Räume zu Zwecken des Strafvollzugs,
  • Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen).
  • Zuvor genannte Punkte auch, wenn diese Kriterien auf Hauptwohnung zutrifft
  • Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren gemeinsam genutzte Wohnung sich nicht im Stadtgebiet von Wiesbaden befindet, aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit, ihrer (Berufs-) Ausbildung oder ihres Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlich untergeordnet innehaben.
  • Wohnungen, die Studierende oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder einem Elternteil nutzen, soweit sich die Hauptwohnung am Studien- oder Ausbildungsort befindet.

Bemerkungen

Meldungen zu Wiesbaden (1)

Einträge zu Wiesbaden im Forum (9)

Letzte Änderung: 20.01.2016