Zweitwohnungssteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Anika, Donnerstag, 04.07.2024 (vor 159 Tagen)

Liebe Community,

ich habe eine Frage zur Entscheidung des BVerwG. Dieses wurde in mehreren Forumseinträgen erwähnt. Kann mir jemand einen Link dazu zukommen lassen oder den konkreten Fall beschreiben? Das würde mir sehr weiterhelfen.

Ich habe meine Zweitwohnung in Kassel, deren Mietvertrag bis zum 30.06.2023 lief und die ich wegen meines Jobs damals benötigt habe, nicht abgemeldet. Das habe ich jetzt nachgeholt. Die Stadt Kassel hat allerdings eine Zweitwohnungssteuer für das 2024 erhoben und mir erklärt, dass ich diese nicht zurückfordern kann, da ich in deren System noch meine Zweitwohnung angemeldet hatte. Ich möchte mich dagegen wehren, da ich schon seit über einem Jahr nicht mehr dort wohne. Habt ihr Hinweise, was ich anbringen kann in meiner Argumentation?

Herzlichen Dank im Voraus und viele liebe Grüße
Anika


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