Zweitwohnungssteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Rebell @, Freitag, 05.07.2024 (vor 121 Tagen) @ Anika

Liebe Community,

ich habe eine Frage zur Entscheidung des BVerwG. Dieses wurde in mehreren Forumseinträgen erwähnt. Kann mir jemand einen Link dazu zukommen lassen oder den konkreten Fall beschreiben? Das würde mir sehr weiterhelfen.

Ich habe meine Zweitwohnung in Kassel, deren Mietvertrag bis zum 30.06.2023 lief und die ich wegen meines Jobs damals benötigt habe, nicht abgemeldet.


Dazu die Frage: weiterhin Miete bezahlt ? Vermutlich nicht.

Das habe ich jetzt nachgeholt.

Abmeldebestätigung zum 30.06.2023 bei der Stadtverwaltung? oder zu welchem Datum ??

Die Stadt Kassel hat allerdings eine Zweitwohnungssteuer für das 2024 erhoben und mir erklärt, dass ich diese nicht zurückfordern kann, da ich in deren System noch meine Zweitwohnung angemeldet hatte.

Wie muss man das denn verstehen - "hat für 2024 eine Zweitwohnungssteuer erhoben"??
Dazu müsste es auch einen Steuerbescheid zugestellt worden sein ?
Welches Datum hätte denn dieser Bescheid ??

Hast Du diese Steuer auch bezahlt ? denn ohne Bezahlung ist doch eine Rückforderung nicht möglich??

Ich möchte mich dagegen wehren, da ich schon seit über einem Jahr nicht mehr dort wohne. Habt ihr Hinweise, was ich anbringen kann in meiner Argumentation?

ohne diese Fragen beantwortet ist es wohl schwer die Lage einzuschätzen !!


Herzlichen Dank im Voraus und viele liebe Grüße
Anika


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