Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne
Zweitwohnungsteuerrechtlich sollte hier das Urteil BVerwG 9 C 6.08 vom13. Mai 2009
greifen.
Auszug:
Bundesrecht ist nur dann verletzt, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.
Haken dabei ist die deutlich verspätete Abmeldung der Nebenwohnung, das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld (u.U deutlich höher als die ZWSt) belegt werden.
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- Zweitwohnungssteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne -
Anika,
04.07.2024
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Rebell,
05.07.2024
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- Zweitwohnungssteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne - René, 01.08.2024
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