Zweitwohnungssteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Anika, Freitag, 05.07.2024 (vor 202 Tagen) @ Rebell

Liebe Community,

ich habe eine Frage zur Entscheidung des BVerwG. Dieses wurde in mehreren Forumseinträgen erwähnt. Kann mir jemand einen Link dazu zukommen lassen oder den konkreten Fall beschreiben? Das würde mir sehr weiterhelfen.

Ich habe meine Zweitwohnung in Kassel, deren Mietvertrag bis zum 30.06.2023 lief und die ich wegen meines Jobs damals benötigt habe, nicht abgemeldet.


Dazu die Frage: weiterhin Miete bezahlt ? Vermutlich nicht.

Ich habe meine Zweitwohnung in Kassel zum 30.06.2023 gekündigt. Habe dazu auch die Kündigungsbestätigung der ehemaligen Vermieterin. Hab danach auch keine Miete mehr gezahlt.

Das habe ich jetzt nachgeholt.

Abmeldebestätigung zum 30.06.2023 bei der Stadtverwaltung? oder zu welchem Datum ??

Genau, habe mich nachträglich zum 30.06.2023 abgemeldet und noch keine Bestätigung der Stadt Kassel erhalten.

Die Stadt Kassel hat allerdings eine Zweitwohnungssteuer für das 2024 erhoben und mir erklärt, dass ich diese nicht zurückfordern kann, da ich in deren System noch meine Zweitwohnung angemeldet hatte.

Wie muss man das denn verstehen - "hat für 2024 eine Zweitwohnungssteuer erhoben"??
Dazu müsste es auch einen Steuerbescheid zugestellt worden sein ?
Welches Datum hätte denn dieser Bescheid ??


Die Stadt Kassel hat Geld von meinem Konto abgezogen mit dem Buchungstext "ZWEITWOHNUNGSTEUER
2024 244,80 EURO". Daraufhin habe ich mit den Mitarbeitenden gesprochen, die jedoch nicht sehr kooperativ waren und meinten, dass ich die Steuer zahlen muss, weil meine ehemalige Zweitwohnung in deren System noch gemeldet ist und es da keine andere Möglichkeit gebe. Die Wohnung habe ich wie gesagt nachtäglich abgemeldet.

Hast Du diese Steuer auch bezahlt ? denn ohne Bezahlung ist doch eine Rückforderung nicht möglich??

Ich habe die Lastschrift zurückgegeben. Die Abbuchung also rückgängig gemacht. Jetzt möchte ich das aber auch mit denen klären, damit ich nicht zusätzlich noch Bußgeld zahlen muss. Ich bin also auf der Suche nach Argumenten / Fakten, die meine Aussage unterstützen, dass ich keine Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung zahlen muss, in der ich seit einem Jahr nicht mehr wohne.

Ich möchte mich dagegen wehren, da ich schon seit über einem Jahr nicht mehr dort wohne. Habt ihr Hinweise, was ich anbringen kann in meiner Argumentation?


ohne diese Fragen beantwortet ist es wohl schwer die Lage einzuschätzen !!

Ich hoffe das hilft weiter! Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung Rebell!


Herzlichen Dank im Voraus und viele liebe Grüße
Anika


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