Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Anika, Dienstag, 09.07.2024 (vor 250 Tagen) @ Alfred

Zweitwohnungsteuerrechtlich sollte hier das Urteil BVerwG 9 C 6.08 vom13. Mai 2009
greifen.

Auszug:
Bundesrecht ist nur dann verletzt, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.

Haken dabei ist die deutlich verspätete Abmeldung der Nebenwohnung, das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld (u.U deutlich höher als die ZWSt) belegt werden.

Vielen Dank, Alfred! Das hilft mir sehr weiter. Ich werde mich mal informieren, ob ein Bußgeld verhängt wird und dann weiterschauen, wie ich mit der Zweitwohnungssteuer umgehe. Danke für deine Unterstützung!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion