Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

René ⌂ @, Donnerstag, 01.08.2024 (vor 82 Tagen) @ Rebell

Hierzu mal die Frage: Was sagt denn der Vermieter dazu?
Wer hat denn nach der Kündigung und Aufgabe der Nutzung danach die Wohnung genutzt??
Vielleicht kann der Vermieter Hilfe leisten ?

Deine Überlegung, wenn ich sie richtig erahne, ist: in der Wohnung meldet sich jemand anderes an, der dann ggf. für die selbe Wohnung Zweitwohnungsteuer entrichtet (oder zumindest gemeldet ist).

Ob so eine Plausibilitätsprüfung tatsächlich stattfindet (oder auch stattfinden kann), kann ich nicht beurteilen.

Aber im Ergebnis macht es keinen Unterschied, denn es ist ja nicht das Thema, ob ihr rückwirkende Abmeldung akzeptiert wird, sondern sie für die rückwirkende Abmeldung Bußgeld bekommen kann.

Ich bin kein Jurist, ich kann nur Vermutungen anstellen. Aber eine verspätete Abmeldung ist ja kein Tatbestand, sich einer Steuer zu entziehen. Im Gegenteil.

Ja das sind eben "juristische Winkelzüge - wenn es um diese grundsätzliche unseriöse Zweitwohnungssteuer geht" alles Andere als "bürgerfreundlich" eher in Richtung Diskrimminierung
Dabei ist vielfach der Aufwand insgesamt höher als die Erträge!!

Solche Meinungen helfen Null weiter.


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