Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

René ⌂ @, Donnerstag, 01.08.2024 (vor 82 Tagen) @ Rebell

Blablabla.

folglich könnte eine vernünftige ehrlich Verwaltung einer Gemeinde solchen Hinweis beachten und akzeptieren- da eben bei nachgewiesener "Niht möglichen Nutzung" auch keine Zwst fällig sei.

Was soll die Unterstellung einer nicht "vernünftigen ehrlichen Verwaltung"?

Wegen Verstoß gegen das Meldegesetz auch noch zusätzlich eine Strafe verhängen ist wohl nicht im Einklang zu bringen, denn welcher Bürgermeister wird denn wegen Verstoß gegen das Meldegesetz verurteilt?

Warum nicht? Es wurden ja auch schon Bundestagsabgeordnete der Falschmeldung beschuldigt.

Es gibt zahlreiche Bürgermeister welche die Empfehlung aussprechen: "Melden Sie sich doch mit Erstwohnsitz an - dann entfällt die Zweitwohnungssteuer!"

Grenzwertiger Satz, ja. Im Zweifel ist die legale Ausflucht: verlagere deinen Lebensmittelpunkt in unser Kaff.

Mir ist kein Fall bekannt, dass eine Gemeinde bei Verstoß gegen das Meldegesetz eine solche Strafe einleitet - wenn ein Bürger eben sich zwar mit Erstwohnsitz anmeldet und nachweislich nicht dort dauernd wohnt - denn damit erhält diese Kommune eben ohne Aufwand eine Berücksichtigung im KFAG - welche u. U. höher ist als die Zwst.

Wenn ich mich nachträglich abmelde, hat das durchaus Auswirkungen. Beispielsweise beim Wahlrecht (noch bei einer Landtagswahl mitzuwählen, obwohl man faktisch nicht wahlberechtigt ist). Aber auch bei der Planung (z.B. Kita-Plätze etc.). Sicher: ein einzelner fällt nicht ins Gewicht. Aber wenn die Zahlen um Größenordnungen falsch liegen, kann das Auswirkungen haben.

Auf der anderen Seite kommt es häufig vor, dass sich jemand bei der Gemeinde "nachweislich" ordnungsgemäß abgemeldet hat und nach Jahren wird dieser erneut aufgefordert einen Fragebogen auszufüllen - auch hier müsste eine Verwaltung wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden!!

Wozu?

mehr dazu ist zu finden in [..] - aber nicht hier in diesem Forum!!

Die Domain landet nun auf der Badword-Liste.

Rundum die Zweitwohnungssteuer geht es nur noch um das Geld - ob nun seriös oder - rechtswidrig - ???

Natürlich. Bei jeder Steuer oder Abgabe geht es ums Geld. Und?

Es wird künftig wohl sehr spannend wenn eben hunderttausende Widersprüche oder Klagen gegen Grundsteuer (bundesweit) - wo es eben im Grunde um die zu besteuernde "fiktive Miete oder fiktive Bemessungsgrundlage >Bodenrichtwerte< geht welche eben wie auch die Zweitwohnungssteuer nur über eine Schätzung zu Grunde gelegt wird - denn Schätzungen sind eben nicht bewiesen und willkürliche Vorgehensweise rechtlich nicht mehr vertretbar!

Und? Bei jeder neuen Sache wird es klagen geben. Dafür ist der Rechtsweg auch geschaffen worden. Fakt ist: Mit Bodenrichtwerten, die fast 100 Jahre alt sind, ist auch niemanden mehr geholfen. Und den Stein der Weisen hat da auch niemand. Und Wertschätzung von Immobilien ist durchaus ein gängiger Prozess, der auch in anderen Staaten praktiziert wird.


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