Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Rebell @, Mittwoch, 10.07.2024 (vor 173 Tagen) @ Anika

Ich habe mit der ehemaligen Vermieterin noch nicht gesprochen, habe allerdings ein Schreiben von ihr, wo drin steht, dass sie meine Kündigung zum 30.06.2023 akzeptiert und einer Verlängerung der Mietdauer ausdrücklich widerspricht.

folglich könnte eine vernünftige ehrlich Verwaltung einer Gemeinde solchen Hinweis beachten und akzeptieren- da eben bei nachgewiesener "Niht möglichen Nutzung" auch keine Zwst fällig sei.

Wegen Verstoß gegen das Meldegesetz auch noch zusätzlich eine Strafe verhängen ist wohl nicht im Einklang zu bringen, denn welcher Bürgermeister wird denn wegen Verstoß gegen das Meldegesetz verurteilt?
Es gibt zahlreiche Bürgermeister welche die Empfehlung aussprechen: "Melden Sie sich doch mit Erstwohnsitz an - dann entfällt die Zweitwohnungssteuer!"
Mir ist kein Fall bekannt, dass eine Gemeinde bei Verstoß gegen das Meldegesetz eine solche Strafe einleitet - wenn ein Bürger eben sich zwar mit Erstwohnsitz anmeldet und nachweislich nicht dort dauernd wohnt - denn damit erhält diese Kommune eben ohne Aufwand eine Berücksichtigung im KFAG - welche u. U. höher ist als die Zwst.
Auf der anderen Seite kommt es häufig vor, dass sich jemand bei der Gemeinde "nachweislich" ordnungsgemäß abgemeldet hat und nach Jahren wird dieser erneut aufgefordert einen Fragebogen auszufüllen - auch hier müsste eine Verwaltung wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden!!

mehr dazu ist zu finden in buergernetzwerk-bayern.de - aber nicht hier in diesem Forum!!

Rundum die Zweitwohnungssteuer geht es nur noch um das Geld - ob nun seriös oder - rechtswidrig - ???
Es wird künftig wohl sehr spannend wenn eben hunderttausende Widersprüche oder Klagen gegen Grundsteuer (bundesweit) - wo es eben im Grunde um die zu besteuernde "fiktive Miete oder fiktive Bemessungsgrundlage >Bodenrichtwerte< geht welche eben wie auch die Zweitwohnungssteuer nur über eine Schätzung zu Grunde gelegt wird - denn Schätzungen sind eben nicht bewiesen und willkürliche Vorgehensweise rechtlich nicht mehr vertretbar! in einem Rechtsstaat wie Deutschland!


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