Statistisches zur Zweitwohnungsteuer

Bjoern @, Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6201 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

steuerliche Lenkungsziele sind nun einmal legitimer Haupt- oder Nebenzweck einer Steuer. daran können wir nichts ändern

außerdem würde ich schon differenzieren: die Universitäts- bzw. Großstädte haben sicherlich mit der Zweitwohnungsteuer andere Ziele als die Einnahmeerzielung ... den touristischen Hochburgen an Nord- und Ostsee, BW & Bayern geht es sicherlich nicht um zusätzliche Erstwohnungen

alles andere unterschreibe ich sofort :-D


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