Statistisches zur Zweitwohnungsteuer

Bjoern @, Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6247 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

du sprichst da die gemeindlichen Treuepflichten an. um die muss ich mich eh gerade kümmern. also wenn du da passende Literatur / Internetlinks hast, immer her damit

illegale Methoden lehne ich auch strikt ab; allerdings bin ich weiterhin der Meinung, dass die Zweitwohnungsteuer auf Zweitwohnungen für Erholungszwecke durchaus legitim ist.
die Abzocke bei den Studenten und bei den Berufspendlern lehne ich strikt ab


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