Statistisches zur Zweitwohnungsteuer

Christian @, Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6200 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
steuerliche Lenkungsziele mögen legitimer Haupt- oder Nebenzweck einer Steuer sein, solange sie wollen. Aber sie sind nicht zulässig, wenn sie sich illegaler Methoden :-( bedienen. Es ist absoluter Blödsinn, wenn eine Kommune einer anderen die Bürger abjagt, um öffentliche Gelder in die eigenen Taschen umzulenken, die eigentlich in einen anderen Stadtsäckel gehören.
Das ist schlicht grenzenlose Dummheit, geboren aus kommunaler Beschränktheit.
Daran müssen wir was ändern!
Bei Kur- und Urlaubsorten ist die Zielrichtung vermutlich eine andere. Aber auch die machen an der melderechtlichen Hauptwohnung fest.
Gruß
Christian


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