Statistisches zur Zweitwohnungsteuer

Butzmann Josef @, Donnerstag, 19.06.2008 (vor 6245 Tagen) @ Bjoern

» Hallo Christian,
»
» es ist doch allgemein bekannt, dass Betriebswirte nicht denken und
» Juristen nicht rechnen können :-D
» dennoch haben Steinrücken/Jaenichen einige interessante Aspekte in ihrem
» Aufsatz ...
»
» und wenn die Nebenwohnungen tatsächlich beim Finanzausgleich
» berücksichtigt werden würden, dann hätten doch alle etwas davon ... und
» wir haben nicht mehr die Situation wie jetzt, dass einer (= Hauptwohnung)
» alles bekommt und andere (= Nebenwohnungen) komplett leer ausgehen
»
» aber genug dazu ... machen wir das Fass wieder zu :-P

Sooo einfach ist es liebe Komenatoren, einfach das Fass lieber zumachen,bevor noch mehr an das Tageslicht kommt- hierzu noch eine wichtige Anmerkung,denn die wenigsten Steuerzahler ist es bekannt, dass es CSU-Ministerpräsident Franz Josef Strauß mit großem Weitblick schon 1988 erkannte wie man ein "stinkendes Fass" am besten lufdicht verschlossen lässt und hat damals die Zweitwohnungssteuer in Bayern verboten und gleichzeitig auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung Stand 1987 einen staatlichen Finanzausgleich- sprich Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze in Kraft gesetzt!! Da eben die "Raffgierigsten" Kommunen den Hals ja nie voll bekommen haben von den 2056 Kommunen in Bayern ein paar "Schlaumeier"
als Volksvertreter von 136 Kommunen mit fadenscheinigen Argumenten und Mithilfe von Neidlingen der CSU Parteispitze es geschafft die KAGO zu ändern. All jene die hier dem Fraktionszwang sich beugen mussten hatten im Grunde gar keine Ahnung auf welch dünnem Eis sie diese die Entscheidung befürwortet hatten. ein ganz kleines Beispiel: eine Kommune erhielt 2005 Schlüsselzuweisung für Nebenwohnsitze € 737.000
und beanspruchte somit noch zusätzlich über € 800 000 an Zweitwohnungssteuer, wobei auch hier der absolute Vollzug der Satzung nur auf die Nicht-Einheimischen angewandt worden ist. Es handelt sich um ein Dorf mit 10 000 Einwohnern + 2437 gemeldeten Zweitwohnsitzen. Dieses Dilemma auch noch mit voller Unterstützung von Körperschaften des öffentlichen Rechtes.Auf Wusch könnte ich noch viel ungerechtere Beispiel e nennen!


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