Für Praktikum nach München

Christian @, Mittwoch, 18.06.2008 (vor 5791 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
1. die Dauer des Aufenthalts bezieht sich auf die Wohnung, nicht auf den Verbleib in BY. Wenn ich alle zwei Monate die Wohnung wechsle, werde ich nie mit einer Nebenwohnung meldepflichtig. In anderen BL sind es sogar sechs Monate.
Wenn ich in eine Wohnung einziehe und was Besseres im Auge habe, ist es durchaus möglich, dass ich (ursprünglich) nie die Absicht hatte, "zum Zweck eines nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung" zu beziehen.
2. Ein Wahlrecht besteht nicht. Wenn das Praktikum ein halbes Jahr dauert, wird München nur im Ausnahmefall der Ort des vorwiegenden Aufenthalts sein und damit ist dort die Nebenwohnung zu melden.
Das ist ein von den Kommunen weit verbreiteter Irrtum, dem insbesondere Gerichte in NRW, LSA und BY aufsitzen, dass "man sich einfach ummmelden könnte". Das Melderecht ist kein Institut zur Vermeidung der ZWSt - hat übrigens OVG RLP sauber herausgearbeitet.
Gruß
Christian


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