Für Praktikum nach München

Bjoern @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 6227 Tagen) @ Emily85

Hallo,

habe noch eine andere Idee: besteuert werden in München die Nebenwohnungen ... allerdings ist der Steuergegenstand nicht die (sogenannte) Zweitwohnung, sondern das Innehaben einer Zweitwohnung

Innehaben wird in der Münchener Satzung nicht definiert; nach herrschender Meinung ist darunter die tatsächliche Verfügungsgewalt und die rechtliche Verfügungsbefugnis über eine Wohnung zu verstehen

du willst für kurze Zeit mit deinem Freund zusammenziehen. was spricht dagegen, dich zwar (nach zwei Monaten) in München anzumelden, aber keinen Mietvertrag zu unterschreiben.
wenn ich dich richtig verstanden habe, ist dein Freund Mieter einer Wohnung in München. also besteht doch eigentlich kein Grund, dass du auch noch Mieter wirst

ohne Mietvertrag fehlt dir die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über die Wohnung ... es liegt also kein Innehaben vor

Ergebnis: keine Steuerpflicht, und melderechtlich ist alles sauber!


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