Für Praktikum nach München

Christian @, Mittwoch, 09.07.2008 (vor 6227 Tagen) @ Bjoern

Hallo,
was tut man nicht alles, um eine Steuer zu umgehen. Ansonsten ist das wohl der einfachste Weg.
Ob es ganz ohne Widerspruch/Klage abgeht muss sich noch zeigen. Aber da wären die Chancen selbst beim derzeitigen Zustand der bayer. Justiz wohl recht gut.
Aber wenn man "betrügt", dann schon richtig (nicht so wie Zumwinkel).
Deswegen: Der Mietvertrag mit der im Ausland Weilenden dürfte sich doch wohl auch noch ändern lassen. Dann ist die Sache wasserdicht. Zumindest so lange, wie der Freund (=Mieter) keine andere Freundin/keinen anderen Freund findet oder sich sonst wie umorientiert. :-D
Denn: Nicht-Innehaben bedeutet nun mal auch: keinen berechtigten Anspruch haben.:-P
Musste einfach sein.:-)
Gruß
Christian


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