Für Praktikum nach München

Christian @, Mittwoch, 18.06.2008 (vor 6247 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
Spielräume hat der Bürger bei der Gestaltung seiner Lebens- und Wohnverhältnisse – da ist er frei. Die Lebens- und Wohnverhältnisse werden durch das Melderecht nur wider gegeben. Ausschließlich in dieser Rangfolge darf man das Ganze betrachten. Deswegen ist die Aussage „man kann durch Ummeldung der Zweitwohnungsteuer entziehen“ ja schon vom Ansatz her falsch und letztlich verwerflich. Die an das Melderecht anknüpfende ZWSt zielt unmittelbar auf das Grundrecht der Freizügigkeit.
Wobei man das Ganze nicht so hoch hängen sollte, denn die Verfassungswidrigkeit der an das Melderecht anknüpfende ZWSt tropft viel dicker aus anderen Poren.:-P
Ohne weiter darüber nach zu denken, halte ich bei der vorwiegenden Nutzung das Kalenderjahr für den Regelfall des Pognose-/Beurteilungszeitraums. Steht so eigentlich auch in allen Kommentaren (z.B. Medert/Süßmuth).
Gruß
Christian


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