Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Tilly @, Freitag, 14.11.2008 (vor 5872 Tagen) @ Hetfield

Die Angaben zur Person (Vordruck 1 bis 5) solltest/musst Du schon machen, die Bearbeitungsnummer brav übertragen und auch die Unterschrift leisten. In einem Anschreiben solltest du erklären, dass Du die Nebenwohnung nicht innehast, sondern dann, wenn Du mal in Augsburg bleiben musst, als „geduldeter Gast“ bei einem Kommilitonen lebst, der die Wohnung gemietet und allein die Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis über diese innehat (ich hoffe, er ist dafür mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet).
Dass Du Dich an den Kosten beteiligst wäre m.E. unschädlich. Das musst Du aber nicht sofort angeben.
Evtl. bedeutungsvoll für die Glaubhaftigkeit Deiner Angaben könnte noch die Entfernung zwischen Augsburg und der elterlichen Wohnung sein – je kürzer, desto besser für Dich.
Der Streit dürfte dann ums „Innehaben“ gehen. Da werden die Augsburger alles Mögliche behaupten, aber ihre Satzung verlangt das nun mal. Vermutlich werden sie „Nachweise“ verlangen, die es in diesem Fall natürlich nicht geben kann.
Eines solltest Du noch beachten: Wenn Du Dich nicht genau am 1. Oktober umgemeldet hast, besteht – wenn überhaupt – eine Steuerpflicht für die neue Nebenwohnung erst ab November, für Oktober wäre noch das Zimmer im Studentenwohnheim maßgeblich (sofern Du das nicht schon bei Ende des Sommersemesters abgemeldet hast).


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