Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Tilly @, Montag, 08.12.2008 (vor 5618 Tagen) @ Hetfield

» Bin gespannt, was daraufhin geantwortet wird.

Da bin ich auch gespannt. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Nach dem neuesten Urteil des BVerwG zur ZWSt in W. ist es eigentlich noch einfacher geworden, gegen die an das Melderecht anknüpfende Nebenwohnungsteuer anzugehen.

» Ist nun inzwischen raus, wie es mit der Änderung des KAG weitergeht>
Da ist noch nichts raus. Wozu auch beeilen. Der Wahlkampf ist schließlich vorbei. Welche Nachweise erforderlich sind, werden wohl die Städte regeln (müssen).
Für Dich ohne Bedeutung, denn vor dem 1.1. wirst Du auf keinen Fall einen Steuerbescheid bekommen. Geht der über den 31.12. hinaus, kannst Du gleich Widerspruch einlegen:
a) Grundsätzlich
b) mit Hinweis auf das KAG, wonach Du ab 1.1. nicht mehr als wirtschaftlich leistungsfähig anzusehen bist.
Hinsichtlich der Zahlung solltest Du für den Gesamtbetrag die Aussetzung des Vollzug beantragen (und nicht zahlen, bevor dieser Antrag nicht entschieden worden ist).

PS:
Es ist davon auszugehen, dass die die Kämmereien gewissenhaft penibel genau nachprüfen und alle Register ziehen werden, ob der Steuerbürger nicht doch die Einkommensgrenzen überschreitet. Es geht schließlich um das Geld des Bürgers. Da muss sauber gearbeitet werden.
Vor allem Steuerschlupflöcher müssen gesucht und geprüft werden. Denn wenn Studierende typischerweise zwei Wohnungen innehaben, ist es logisch, dass sie typischerweise irgendwo Schwarzgeld gezumwinkelt haben.


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