Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Tilly @, Samstag, 20.12.2008 (vor 5578 Tagen) @ Hetfield

» Wieso werden die aus diesen Angaben schlauer, ob ich diese WOhnung inne habe >!
» Da gehts doch nachher nur drum, dass ich anteilig Steuer zahl, oder>

Richtig erkannt.
Die Angaben zu Name und Vorname musst Du machen. Das kann/soll/darf die Stadt nachprüfen, um zu entscheiden, ob Du steuerpflichtig bist.
Angaben zur Wohnfläche: Da kannst Du mauern, wenn Du willst, denn das geht nur den Mieter/Vermieter was an und hat mit der Frage der Steuerpflicht nichts zu tun. . Soll die Stadt doch fragen. Kann sie aber nur, wenn Steuerpflicht besteht.
Anteilige Wohnfläche: Die Frage ist widersinnig. Mit der Steuerpflicht hat das auch nur am Rande zu tun. Die beste, wenn richtige Antwort wäre hier: „Es gibt keine mir zur ausschließlichen Nutzung überlassene Wohnfläche. Es dürfte einsichtig sein, dass das bei einer geduldeten Nutzung wie in meinem Fall von verschiedenen Umständen abhängt und sich nicht quantifizieren lässt.“ - Sollte es anders sein, gibst Du die Grundfläche des von Dir allein genutzten Zimmers an.
Sehr viel früher als am 14. solltest Du den Brief aber nicht einwerfen, Du kannst auch eine Erinnerung „riskieren“ das ist ziemlich gefahrlos.
Je mehr Du „mauerst“ desto mehr ärgerst Du natürlich die Bearbeiterin/den Bearbeiter – wenn er zu solchen Regungen überhaupt fähig ist. Bei mir wäre das nicht der Fall. Bei so was kann ich nicht mal mit den Zähnen knirschen.
Aber wenn man Dir nichts am Zeug flicken kann – nur zu. Der Umgang mit Behörden – wie weit darf ich gehen> Eine Erfahrung fürs Leben.


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