ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung

Alfred @, Dienstag, 01.12.2009 (vor 5232 Tagen) @ visioneer

Es beginnt schon mit den Begrifflichkeiten. Schon überhaupt nicht passt im Melderecht der Begriff „Wohnsitz“ in all seine Varianten. Weiterhin: Eine Wohnung kann melderechtlich nicht zugleich Hauptwohnung und alleinige Wohnung sein. Hier gilt: entweder oder.
Was die Aufklärung angeht: Die Zweitwohnungsteuersatzung wurde korrekt bekannt gemacht. Wer das nicht mitkriegt, ist selber schuld. Die rückwirkende Forderung ist legal. Bezüglich 2005 steht die Stadt allerdings unter Zeitdruck, denn die Forderung verfällt mit Ablauf des 31.12.2009.

Was den Zeitraum März 2007 bis Dezember 2007 angeht: Da müsste sich eine Bestätigung des Vermieters erbringen lassen, mit der sich Dein Auszug bzw. die Weitervermietung der fraglichen Wohnung belegen lassen. Der Meldeschein könnte Auskunft darüber geben, ob zu diesem Zeitpunkt noch eine Nebenwohnung existierte. Die melderechtlichen Unzulänglichkeiten ab März 2007 müssten sich zudem nachprüfen lassen. Wenn Du im Anmeldeformular angegeben hast, die bisherige Hauptwohnung nicht beizubehalten und außerdem erklärt hast, in Deutschland keine weitere Wohnung zu haben, hat die Stadt Köln den Fehler gemacht. Das ist ein Zeichen schlampiger Verwaltungsarbeit. kann aber leicht passieren. Damit kann dieser Zeitraum (2. Steuererklärung>) schon mal geknickt werden. In der Steuererklärung angeben: „Keine Zweitwohnung“ und als Grund: „nicht als Nebenwohnung genutzt, Fehler im Melderegister“. Rest bleibt frei, Unterschrift.

Etwas anders sieht es bei dem Zeitraum bis März 2007 aus. Da wirst Du bei dem Sachverhalt um das Zahlen oder eine Klage nicht herumkommen.
Wenn Du bereit bist zu zahlen, fülle die (1.>) Steuererklärung vollständig aus „Es handelte sich um eine Nebenwohnung im Sinne der ZWSt-Satzung“ und füge die erforderlichen Unterlagen bei. Dann kriegst Du einen Steuerbescheid über die Nettokaltmiete, den Du tunlichst fristgerecht zu bedienen hast.
Wenn Du nicht zahlen willst: In der Steuererklärung angeben: „Keine Zweitwohnung“ und als Grund: „Es handelte sich um meine vorwiegend genutzte Erstwohnung die irrtümlich als Nebenwohnung registriert wurde“. Rest bleibt frei, Unterschrift.
Dann wird die Stadt vermutlich schätzen und Du kriegst einen Steuerbescheid auf der Grundlage dieser willkürlichen Schätzung. Dagegen musst Du dann klagen.


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