ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung

visioneer @, Freitag, 28.05.2010 (vor 5104 Tagen) @ Alfred

So denn, ich wollte noch eine Rückmeldung geben. Endstand: Keine ZWS für mich! Das Verfahren ist eingestellt!

Bezüglich der aktuellen Wohnung konnte das Meldeamt wirklich noch anhand der eigenen Computerunterlagen erkennen, das damals ein Meldeaufkleber für meine Personalausweis gedruckt wurde. Dies geschieht nur dann, wenn man den HWS entsprechend verlegt. Damals hatte ich tatsächlich – wie geschrieben – den HWS beim Umzug in die neue Wohnung nach Köln gelegt. Hier hat das Meldeamt den Fehler eingesehen und die Ummeldung entsprechend rückwirkend vorgenommen. Die Diskussion wäre ansonsten mit dem Kassenamt wohl endlos geworden! Ich finde es jedenfalls noch immer kurios, dass da keine Änderung von ZW auf HWS durchgeführt wurde.

Bezüglich meiner Studienzeit ist dann die Rückmeldung auch Rückwirkend bis 2005 erfolgt, da ich anhand der Unterlagen (Strom, jenseits der 2t KWH) sehr deutlich den Lebensmittelpunkt nachweisen konnte. Hierbei habe ich mich auf das BVerwG Urteil (BVerwG, Urteil vom 13.05.2009, Az. 9 C 6.08 und 9 C 7.08, BFH, Beschluss vom 1.10.2008, Az. II B 16/08) berufen.

Ich musste nun keine ZWS zahlen und das Verfahren wurde zumindest beim Kassenamt eingestellt. Ich gehe allerdings davon aus, dass da schlussendlich auch viel Glück dabei war. Ich schätze, der vom Meldeamt erkannte Fehler hat sicherlich auch wohlwollen mitgewirkt. Ich hatte allerdings auch das Glück, das ich wirklich an sehr freundliche und zuvorkommende Mitarbeiter geraten bin.

Ich weiß, dass einige die rückwirkende Ummeldung sehr kritisch ansehen. Fakt ist allerdings, dass dies sicherlich auch der Weg des geringsten Wiederstandes ist, wenn das Meldeamt mitspielt. Darüber hinaus hatte mich das Kassenamt genau zu diesem Schritt aufgefordert. Dieser Aufforderung bin ich dann eben entsprechend nachgekommen.


Danke nochmal für Hilfe und Hinweise aus dem Forum. Ich bin jedenfalls froh, dass ich aus der Nummer nun zunächst einmal raus bin! ;)

Ich bin froh, das ich nicht klagen musste. Insbesondere, da meine Rechtschutz mir in diesem Fall nicht beigestanden hätte.


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