ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung

LionelHutz @, Mittwoch, 02.06.2010 (vor 5099 Tagen) @ visioneer

» Bezüglich meiner Studienzeit ist dann die Rückmeldung auch Rückwirkend bis 2005 erfolgt, da ich anhand der Unterlagen (Strom, jenseits der 2t KWH) sehr deutlich den Lebensmittelpunkt nachweisen konnte. Hierbei habe ich mich auf das BVerwG Urteil (BVerwG, Urteil vom 13.05.2009, Az. 9 C 6.08 und 9 C 7.08, BFH, Beschluss vom 1.10.2008, Az. II B 16/08) berufen.

Vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht und herzlichen Glückwunsch! :-)

Du hast wirklich Glück gehabt. Mir ist bekannt, dass sich der Kölner Oberbürgermeister teilweise auch darauf beruft, dass die Gemeinde der eingetragenen Hauptwohnung Lohnsteuerkarten und Wahlbenachrichtigungen verschickt hat. Die rückwirkende Ummeldung soll nur bis zum entsprechenden Zeitpunkt möglich sein. Logischerweise dann nur ein paar Monate und keinesfalls bis 2005.

Schon lustig wie der Bürgermeister mit dem Melderecht umgeht. Der erkannte Fehler hat da in Deinem Fall sicherlich ein bisschen zur Einsicht verholfen. Die Kölner "Man kennt sisch - Man hilft sisch"-Mentalität ist bundesweit berühmt.

» Ich weiß, dass einige die rückwirkende Ummeldung sehr kritisch ansehen. Fakt ist allerdings, dass dies sicherlich auch der Weg des geringsten Wiederstandes ist, wenn das Meldeamt mitspielt. Darüber hinaus hatte mich das Kassenamt genau zu diesem Schritt aufgefordert. Dieser Aufforderung bin ich dann eben entsprechend nachgekommen.

Die Stadt Köln und ihr OB gehen davon aus, dass Steuer zahlen muss, wer mit Nebenwohnung in Köln gemeldet ist.
Deshalb ist es, meiner Ansicht nach, der richtige Weg gegen den Steuerbescheid vorzugehen und gleichzeitig auch auf die Korrektur des Melderegisters zu bestehen. Natürlich nur, wenn dieses auch unrichtig ist.


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