ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung

Timo @, Montag, 01.03.2010 (vor 5192 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

eine kurze Frage: Ich habe im Mai 2009 erstmals Post vom Kassen- und Steueramt bzgl. der ZwSt bekommen und letzte Woche nun den geschätzten Steuerbescheid bekommen, da ich es versäumt/vergessen hatte, meine Unterlagen einzureichen.
Für mich ist die Steuer fällig vom Oktober 2005, da ich es zuvor auch vergessen hatte, meinen Erstwohnsitz zu ändern (ich war Student und bis Mitte 2004 nur 3 Tage/Woche in K, danach allerdings ganz normal 7 Tage/Woche).
Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Steuerbescheid datiert nun vom Februar 2010. Du meinteste in deinem Threat aber, dass die Frist für 2005 zum 31.12.20098 abgelaufen wäre. Ist mein Bescheid damit hinfällig>
Ich werde so oder so Klage einreichen, würde nur gerne wissen, ob ich auf eine neue Festsetzung oder Aufhebung klagen soll>

Vielen Dank für deine Antwort im Voraus.

Timo

Die rückwirkende Forderung ist legal. Bezüglich 2005 steht die Stadt allerdings unter Zeitdruck, denn die Forderung verfällt mit Ablauf des 31.12.2009.


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