ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung

klara @, Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5274 Tagen) @ LionelHutz

Hallo,
bei mir ist der Terror schon einige Zeit her. Das Meldeamt hat die Pflicht unrichtige Angaben zu korrigieren.Ich musste damals Klage einreichen obwohl mich das Meldeamt rückwirkend abgemeldet hatte.Die Klage vorzubereiten ist einigermaßen aufwendig, sobald die Klage eingereicht war, hatte das Kassen und Steueramt urplötzlich ein Einsehen, sodass ich meine Klage zurückgezogen haben. Beide Seiten mussten zu gleichen Teilen die Gerichtskosten und den eigenen Anwalt zahlen.
Da ich keinen Anwalt hatte hat sich der Betrag den ich zahlen musste von 3500eur auf 300eur reduziert.
Ich denke man sollte Klagen- ich denke aber auch das dieser Wahnsinn vorsetztlich konstruiert wird - ich frage mich warum ich nie etwas davon in der Zeitung lese>


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