ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung

Alfred @, Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5223 Tagen) @ Yvonne Winkler

A
» auch die Klägerin einen Teil der Klage "verschuldet" haben muss..
B
» oder es war allen egal und die Klägerin hat die Klage nicht unter Verwahrung gegen die Kostenlast zurückgenommen.

A oder B, das ist hier die Frage. B lässt sich leicht beheben, auf A müsste man sich argumentativ einstellen. Ich sehe den "Rechtschein" durch den Winterwald blitzen.


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