Was ist eine Zweitwohnung? 2. Ansatz

Alfred @, Dienstag, 12.01.2010 (vor 5594 Tagen)

Ich habe also gelernt, dass der Rechtssatz
„Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG steht der Normierung unterschiedlicher Voraussetzungen für die Steuerpflicht in unterschiedlichen Körperschaften nicht entgegen. Denn Art. 3 Abs. 1 GG gebietet eine Gleichbehandlung nur innerhalb des jeweiligen Rechtsetzungsbereichs.“
der in dem Urteil des BVerwG vom 17. September 2008 - 9 C 17.07, Rnr. 20 ohne jeden Zusammenhang steht, den Kommunen nicht eine nahezu beliebige Normierung dessen, was eine Zweitwohnung sein soll, erlaubt. Der Satz besagt lediglich, dass die Kommunen frei sind, Steuern einzuführen, die es in anderen Kommunen nicht gibt.
Was bedeutet das nun für meine Frage „Was ist eine Zweitwohnung“>
Kann mir da jemand fundiert weiterhelfen>


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