ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

LionelHutz @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5189 Tagen) @ Alfred

» » noch vor ein paar Monaten ausdrücklich offen gelassen.
» ... weil es darauf nicht mehr ankommt.

In dem zu entscheidenden Fall kam es darauf nicht an. Hier kommt es darauf sehr wohl an. Anlass, um im hier konkreten Fall Zweifel am Innehaben der Wohnung zu haben, gibt es nicht.

» » Welche gegenteiligen Urteile Du meinst, ist unklar, ...
» Da ist mir nun unklar, was Du mit gegenteiligen Urteilen meinst.

Manmanman...

» Für die Überlegung des „bergamlaimers“, auf Leerstand der Wohnung zu
» plädieren, um so die Vermutung zu widerlegen, sie werde (als Zweitwohnung)
» zur persönlichen Lebensführung vorgehalten (und deshalb der Schluss auf die
» Vorhaltung als Kapitalanlage gerechtfertigt wäre), bieten die Urteile der
» beiden bayerischen Sprüchekörper wohl nicht viel Hoffnung auf Erfolg.

Welche Urteile der "beiden bayerischen Sprüchekörper" vertrüben Dir die Hoffnung>

Vor dem Hintergrund des von mir zitierten Urteils des VG Münchens bestehen bei dem hier geschilderten Sachverhalt gute Aussichten, gegen einen ev. Steuerbescheid vorzugehen.

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