ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

bergamlaimer @, Donnerstag, 14.01.2010 (vor 5455 Tagen) @ Bjoern

Die Wohnmöglickeit im elterlichen Haus im Ruhrgebiet bestand immer, war sozusagen Gastarbeiter in Bayern.
Im Nachhinein gesehen, hätte ich mich in München, wo kein Bett mehr war, abmelden müssen,
habe mich vielleicht nach den Meldegesetzen strafbar gemacht (RW ist aber wohl zweifelhaft)
aber man hat eben immer gehofft, das alles zeitweilig wäre.


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