ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5456 Tagen) @ LionelHutz

Mailst Du es mir zu>
»
» Die Frage ist eine andere. Die Frage ist hier, muss die besteuerte
» Nebenwohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs inne
» gehabt werden. Das VG München sieht das so.

Gut und dafür muss ich mir mal durchlesen, was das VG M sich dazu gedacht hat. und was ist der Zweck des persönlichen Lebensbedarfs. Diese Frage stellt sich mir. Alle anderen Fragen sind nicht mehr zu erörtern, wenn eine Leerstehende Wohnung nicht diesem Zweck dient.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion