Ehegattenprivileg mit und ohne ...
Eigentlich hatte ich das Kapitel Köln und Zweitwohnung schon für abgeschlossen gehalten, nachdem ich am 20.03.2006– nach Aufforderung – eine sogenannte Negativererklärung abgegeben hatte. Jetzt, am 23.08.2010 (kein Zahlendreher, kein Irrtum“!) erhielt ich folgendes Schreiben.
„Sehr geehrter Herr ….
aufgrund eines erheblichen Arbeitsanfalls im Zusammenhang mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer ist es leider erst jetzt möglich, sie erneut anzuschreiben. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Ihr Schreiben vom 20.03.2006 habe ich erhalten. Sie sind der Meinung, dass Sie nicht unter die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln in der derzeit gültigen Fassung fallen, da Sie in Köln mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, weil Ihre eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde liegt.
Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass sich die Rechtslage dahingehend geändert hat., dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf das Innehaben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, unzulässig sein kann. Siehe hierzu § 2 Abs. 5 der Zweitwohnungsteuersatzung.
Entgegen Ihrer Auffassung greift für Sie dieser Ausnahmetatbestand (sog. Ehegattenprivileg) nicht ein. Ermittlungen unseres Außendienstes haben ergeben, dass Sie sich nur unregelmäßig bzw. sporadisch und damit nicht überwiegend im Stadtgebiet aufhalten.
Daher besteht für Sie eine Steuerpflicht für die o.a. Wohnung, und zwar seit dem 01.01.2005. Ich bitte Sie daher, die bereits angeforderte Erklärung nebst Unterlagen nunmehr bis zum 16. einzureichen.
Andernfalls müsste ich die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Der Einfachheit halber habe ich Ihnen die entsprechenden Vordrucke sowie die hierzu erstellten Ausfüllhinweise nochmals beigelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag“
Daraufhin habe ich sofort zum Hörer gegriffen, und irgendeinem Sachbearbeiter erklärt:
1. Ich entschuldige die unglaublich lange Bearbeitungszeit nicht,
2. Ich habe bereits eine vollständige Steuererklärung abgegeben,
3. Da ich weder sozial auffällig, noch krank noch als Verurteilter Straftäter einsitze und, weil männlich, auch nicht in einem „Frauenhaus“ lebe, habe ich zu keinem Zeitpunkt diesen Ausnahmetatbestand geltend gemacht.
4. Ich habe keine Ehepartner/in, die irgendetwas unter dieser Bezeichnung unterschreiben wird.
Das Ganze habe ich dann am 24. schriftlich verfasst und – weil ich mich gerade sporadisch in Köln aufhielt - im Rathaus gegen Bestätigung abgegeben.
Nun hoffe ich, dass es wieder vier Jahre dauert, bis die Stadt sich rührt – vielleicht ist sie bis dahin sogar schon abgesoffen und ich habe endgültig Ruhe.
Trotzdem möchte ich nicht ganz unvorbereitet sein, deswegen bitte ich, wenn irgendwie möglich, um Rat zu folgenden Fragen:
1. Darf die Stadt für 2005 die Steuer überhaupt noch fordern (vier Jahre)>
2. Darf die Stadt eine Negativerklärung einfach ignorieren>
3. Was soll das mit dem „sporadischen/unregelmäßigen“ Aufenthalt>
4. Wenn ich den Vordruck wirklich ausfülle, was ich wohl nicht tun werde, bezeichne ich meine Nebenwohnung als Zweitwohnung. Nach meiner Auffassung bin ich nicht Inhaber einer Zweitwohnung sondern Nutzer einer Nebenwohnung und damit nicht mal erklärungspflichtig. Was bedeutet „Innehaben“ einer Wohnung denn nun ganz genau>
Persönlich Anmerkungen habe ich unterlassen, um nicht auch noch Gefahr zu laufen, vor dem Amtsgericht zu landen.
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Alfred,
23.08.2010
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