Ehegattenprivileg mit und ohne ...

Tilly @, Montag, 30.08.2010 (vor 5455 Tagen) @ Alfred

Herzlichen Dank,
das glaube ich verstanden zu haben.
Zwei Verständnisfragen:
1. Die Kölner Verwaltung behauptet, „vorwiegend Nutzen“ müsste über das Jahr gesehen werden, und ich müsste mich dazu mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Köln aufhalten. Stimmt das so>
Wenn ja, habe ich überhaupt keine „vorwiegend genutzte“ Wohnung im „Inland“, da ich (nachweisbar) ungefähr 3 Monate im Ausland, ca. 150 Tage in Köln (davon für 2008 und 2009 je 140 Tage nachweisbar) und ca. 120 Tage am Wohnort der Familie (nur durch Familie nachweisbar) lebe.
2. Wenn ich nachweisen kann, dass ich die Kölner Wohnung „vorwiegend nutze“, geht der Rest – ausschließlich berufliche Gründe, verheiratet, nicht dauernd getrennt lebend – die Kölner Verwaltung nichts an.


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