Ehegattenprivileg mit und ohne ...

Alfred @, Montag, 30.08.2010 (vor 5455 Tagen) @ Tilly

„Kölner Verwaltung“ steht hier wohl für das Kassen- und Steueramt. Die haben ihre eigene Betrachtungsweise über Recht und Unrecht und angemessenes Vorgehen bzw. Verhalten im Umgang mit ihren Einwohnern.

Zu 1.: „Vorwiegend“ ist eindeutig. Das ist eben gerade nicht die Mehrheit der Kalendertage. Wenn ich z.B. 3 Wohnungen in DEU nutze, je zwei an 120 Tagen und die Dritte an 125 Tagen im Jahr, ist die dritte Wohnung die Hauptwohnung. Nach Deiner Rechnung ist das eindeutig die Kölner Wohnung.

Zu 2.: Zur Kölner Verwaltung gehört auch das Einwohnermeldeamt. Die geht das „dauernd getrennt lebend“ durchaus was an. Die dürfen nämlich die vorwiegend genutzte Wohnung eines Verheirateten nur dann zur Nebenwohnung bestimmen, wenn es sich nicht um seine eheliche Wohnung handelt und er nicht dauernd getrennt lebt. Da Du aber mit Deiner überwiegend genutzten Wohnung melderechtlich mit Nebenwohnung erfasst bist, und man davon ausgehen darf, dass das Einwohnermeldeamt seinen Dienstobliegenheiten gewissenhaft nachkommt (sonst hätte das Melderegister ja keinen Wert), ist in Deinem Fall das nicht dauernd getrennt leben nachgewiesen. Ist sowieso eine rein subjektive Behauptung, die kaum nachweisbar ist.

Ansonsten:
Wenn Du keinen Trubel haben willst, lege brav alle geforderten Nachweise vor, wie es sich für den Bürger gehört, der die Anordnungen seiner Obrigkeit nicht bezweifelt. Tust Du es nicht, kannst Du Dich u.U. auf einen zähen Kleinkrieg einstellen der vor die Schranken des Gerichts führt - und dort bist Du dann in Richters Hand.


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