Ehegattenprivileg mit und ohne ...

Alfred @, Freitag, 27.08.2010 (vor 5458 Tagen) @ LionelHutz

» Wenn die Kölner Wohnung die alleinige Wohnung oder von mehreren Wohnungen die vorwiegend genutzte ist, muss man in der Regel keine Steuer zahlen. Dann ist es auch egal, ob man verheiratet ist, oder nicht.
Was soll also der Unsinn mit § 2 Abs. 6> Das wäre demnach keine Befreiung sondern eine Einschränkung. Vorwiegend genutzte Nebenwohnungen, die nicht zu den genannten Personengruppen (+ Zweck + Heimatort usw.) gehören, sollen besteuert werden>

» Taktisch riecht das ziemlich nach Konfrontationskurs seitens der Stadt. Aber diese Vermutung hast Du wahrscheinlich eh.
Ob "Vermutung" da reicht>


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