Ab- und neu anmelden statt ummelden?

Christian @, Freitag, 21.09.2007 (vor 6074 Tagen) @ picture-imp

Hallo Patrick
auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Es geht hier nicht um Nebenwohnsitze sondern um Nebenwohnungen.
Berlin besteuert Nebenwohnungen nur dann, wenn es sich um eine „Gesamtheit von Räumen handelt, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin genügt.
Zu den Fristen: Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet, nicht auf den letzten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats. Wenn Du also die alte Nebenwohnung im Laufe eines Monats abmeldest, denn nächsten Monat keine Wohnung in Berlin benutzt und im Laufe des dann folgenden Monats die neue Wohnung beziehst und anmeldest, müsstest Du auf der sicheren Seite sein.
Formal ist das nicht zu beanstanden - aus einer Wohnung ausziehen, abmelden, eine andere Wohnung beziehen und wieder anmelden. Kann aber sein, dass die Berliner das anders sehen und dennoch Geld wollen - die Stadt braucht schließlich Geld und vor Behördenwillkür ist man nirgends gefeit.
Gruß
Christian


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