Ab- und neu anmelden statt ummelden?

Christian @, Freitag, 21.09.2007 (vor 6052 Tagen) @ picture-imp

Hallo Patrick
es ist allgemein bekannt und in der Rechtsprechung anerkannt, dass Meldebehörden kaum in der Lage sind, die Angaben des Einwohners zu prüfen. Deswegen werden diese Angaben hingenommen, so lange sie mehr oder weniger plausibel klingen. Natürlich finden Kontrollen statt, besonders durch die Steuerämter (!) - in manchen Städten sogar in einem schon fast rechtswidrigen Ausmaß. Aber trotzdem gibt es mehr als genug Schwarzwohner.
Wenn Du die Erklärung abschickst und darauf hinweist, dass Du die Hauptwohnung nicht innehast, sondern dort Wohnraum bei Deinen Eltern nutzt, über den Du nicht berechtigt und tatsächlich verfügen kannst, bekommst Du trotzdem einen Steuerbescheid. Dein Einspruch wird abgelehnt werden, und Du musst beim Finanzgericht Berlin klagen - Erfolgschancen >>>>. Berlin glaubt nämlich, die melderechtliche Hauptwohnung als „Innehaben einer Erstwohnung“ (ungeachtet der eigenen Wohnungsdefinition) betrachten zu dürfen und besteuert in Wirklichkeit das Nutzen einer Nebenwohnung. Ich persönlich halte dies, in Übereinstimmung mit vielen Gerichten für verfassungswidrig - aber dazu gibt es eben noch keine Entscheidung eines Bundesgerichts. Und so lange es die nicht gibt, wird in jedem Bundesland anders entschieden - so wie die Gerichte es eben „für Recht erkennen“ - oft mit logischen und rechtlichen Fehlern. Für die Betroffenen ist das unbefriedigend, aber einstweilen nicht zu ändern. Wenn Du dich in die Schar der Kläger einreihen willst, kannst Du darauf abheben.
Aber eigentlich hattest Du geschrieben, die ZWSt „umgehen“ zu wollen.
Gruß
Christian


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