Ab- und neu anmelden statt ummelden?

Christian @, Sonntag, 23.09.2007 (vor 6084 Tagen) @ picture-imp

Hallo Patrick
eine interessante Frage - aber praktisch nicht von Bedeutung.
In den wenigsten Satzungen kommt das Wort „Wohnsitz“ vor, in den Meldegesetzen überhaupt nicht. Auch im Berliner ZWStG taucht es nicht auf. Von den Normen her dürfte der Wohnsitz im ZWSt-Recht also keine Rolle zu spielen.
Wohnung und Wohnsitz sind von der Definition her was anders.
Es geht im Melderecht um Haupt- und Nebenwohnung, und die meisten ZWStS greifen auf diese Regelung zurück, indem sie beim Innehaben mehrerer Wohnungen die Haupt- als Erstwohnung und alle weiteren Wohnungen als Zweitwohnungen festlegen. Das hatte besonders der BFH immer als „mit der Verfassung vereinbar/verfassungsgemäß“ propagiert. Das dürfte sich so kategorisch heute aber nicht mehr halten lassen, denn dieser Rückgriff ist mit dem Grundgesetz eben nicht vereinbar.
Entsprechende Satzungsregelungen vorausgesetzt, wäre es also durchaus möglich, für zwei innegehabte Wohnungen in zwei verschiedenen Orten dort jeweils zur ZWSt herangezogen zu werden. Zurzeit nicht denkbar, weil (fast) alle Satzungen über das Melderecht gehen, aber eben auch nicht ausgeschlossen. In so einem Fall wird man dann wohl den alten Salomo exhuminieren und wiederbeleben müssen.
Gruß
Christian


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